Januar 2024

Bonus Mamme

Bonus Mamme

Um Mütter im Erwerbsleben zu halten, sieht das italienische Haushaltsgesetz 2024 den „Bonus Mamme“ vor. Die Begünstigung besteht in einer Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge (9,19% des Gehalts), bis zu einem Maximalbetrag von Euro 3.000 pro Jahr. Dabei gibt es keine Gehaltsobergrenze.

Die Befreiung gilt für alle Arbeitnehmerinnen im öffentlichen und privaten Sektor (einschließlich Landwirtschaft, Zeitarbeit und Lehrlingsausbildung) mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und mindestens drei Kindern, wovon eines jünger als 10 Jahre sein muss. Hausangestellte sind ausgenommen.

Für das Jahr 2024 wird der Bonus auch an berufstätige Mütter mit zwei Kindern gewährt.

Die Ansuchen können direkt bei der INPS gestellt werden oder über den Arbeitgeber.

Weitere Informationen finden Sie hier: circolare INPS 31 gennaio 2024, n. 27