Bergsteiger am Gipfel
 

Leben in Südtirol

Herzlich willkommen in Südtirol! Wir haben für Sie wichtige Themen und Informationen gesammelt, damit Ihr Start in Ihr neues Zuhause einfacher und angenehmer wird. Entdecken Sie, was Südtirol so lebenswert macht!

Südtiroler Fahne
Südtirol-Autonomie
Warum spricht man in Südtirol vorwiegend deutsch? Ein kurzer Ausflug in die Geschichte Südtirols?

Südtirol ist die nördlichste Provinz Italiens und zeichnet sich durch seine Zweisprachigkeit aus: große Teile der Bevölkerung sind deutscher Muttersprache. Nach der Abschaffung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum merken viele Personen gar nicht, wenn sie über den Brennerpass oder den Reschenpass nach Südtirol fahren, dass sie italienisches Staatsgebiet betreten.
Die Bevölkerung spricht Deutsch, Nachrichten im Radio und Fernsehen werden in deutscher Sprache verlesen, nur zweisprachige Orts- und Hinweisschilder weisen darauf hin, dass man die Grenze zu Italien überschritten hat. Mancher fragt sich, warum eine vorwiegend deutschsprachige Alpenregion südlich des Brenners italienisches Staatsgebiet ist.
Das war nicht immer so:

Mehr zur Geschichte Südtirols
Rund 550 Jahre gehörte die heutige Provinz Südtirol als Teil Tirols zum Habsburgerreich, später zum Kaiserreich Österreich sowie zur K.u.K. Monarchie Österreich-Ungarn.

Zu tiefgreifenden Einschnitten in das politische Gefüge Europas kam es nach dem Ersten Weltkrieg. Österreich-Ungarn musste an der Seite des Deutschen Reiches kapitulieren, österreichische und italienische Truppen lieferten sich bis zum Kriegsende 1918 einen erbitterten Gebirgskrieg. Nach der Niederlage Österreichs besetzten italienische Truppen das heutige Südtirol und das Land wurde offiziell mit dem Friedensvertrag von Saint -German 1919 an Italien angegliedert. Damit wurden die Südtiroler zur deutschsprachigen Minderheit in Italien.

1922 kamen in Italien die Faschisten unter Mussolini an die Macht und für Südtirol begann eine Zeit der Repression und der Italianisierung: so wurde etwa die deutsche Sprache verboten, deutsche Schulen wurden abgeschafft, deutschsprachige Beamte entlassen, deutsche Ortsnamen durch italienische ersetzt und in Bozen Zehntausende Italiener angesiedelt. Doch die Südtiroler leisteten Widerstand – ein Beispiel dafür sind die „Katakombenschulen“, welche heimlich organisiert den Südtiroler Kindern das Lesen und Schreiben in deutscher Sprache beibringen sollten.

1939 schlossen Hitler und Mussolini einen Pakt, um die Umsiedelung der Südtiroler ins Deutsche Reich zu fördern. Die Südtiroler wurden vor die Wahl gestellt („Option“), ihre Heimat zu verlassen und dafür im „Deutschtum“ zu verbleiben oder Dazubleiben und ihre deutsche Muttersprache und Kultur völlig aufzugeben. Die Gesellschaft war gespalten in die Optanten und die Dableiber; am Ende entschieden sich nur etwa 75.000 Menschen für die Auswanderung, nur wenige davon verließen effektiv ihre Heimat, und die meisten kehrten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder nach Südtirol zurück.

Die Annexion Südtirols widersprach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, so wurde dem Land 1946 im Pariser Vertrag das erste Autonomiestatut zugebilligt. Damit war der Grundstein für den Schutz der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten in Südtirol gelegt. Doch die Umsetzung ging nur langsam voran und die Unzufriedenheit und die antiitalienischen Spannungen wurden immer größer und mündeten schließlich in den 60er Jahren in Sprengstoffanschlägen. Italien ging unerbittlich gegen die Widerstandskämpfer vor. Österreich schaltete den UN-Sicherheitsrat ein. Es kam zu langwierigen Verhandlungen zwischen Bozen, Rom und Wien. Daraus entstand das sogenannte „Paket“, das 1972 in Form des Zweiten Autonomiestatuts in Kraft trat. Mit diesem und den darauffolgenden Durchführungs­bestimmungen erhielt das Land schrittweise eine Gesetzgebungs- und Verwaltungsautonomie und damit Zuständigkeiten in vielen Bereich des öffentlichen Lebens, der Verwaltung und der Wirtschaft, welche weit über jene einer italienischen Region mit Normalstatut hinausgehen. Das so genannte „Neue Autonomiestatut“ von 1972 bildet die Grundlage des heutigen Minderheitenschutzes der deutschen und ladinischen Sprachgruppe in Südtirol.

Das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache

In Südtirol haben alle deutsch- und italienischsprachigen Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung das Recht auf den Gebrauch der eigenen Muttersprache. Alle öffentlichen Ämter und Körperschaften in Südtirol garantieren den Gebrauch beider Landessprachen: Dies gilt für die staatlichen Ämter in Südtirol wie das Regierungskommissariat, Finanz- und Zollämter, das Nationale Institut für Sozialfürsorge (INPS), das Nationale Arbeitsunfallversicherungsinstitut (INAIL) und die Gerichtsbehörden, genauso wie für die Ämter der Region und des Landes, für die Bezirksgemeinschaften, die Gemeinden und ähnliche öffentliche Körperschaften, für die Banca d‘Italia, das Staatsarchiv, die Rundfunk-Anstalt Südtirol (RAS), die Handelskammer Bozen, u.a.

Die Bürger und Bürgerinnen ladinischer Muttersprache haben in den ladinischen Tälern (Gadertal und Grödental) das Recht auf Gebrauch ihrer ladinischen Muttersprache. Dies gilt auch gegenüber den Landesämtern mit Sitz außerhalb der ladinischen Talschaften, sofern sie sich mit den Interessen der Ladiner/innen befassen (z.B. das ladinische Schulamt in Bozen).

Weitere Informationen unter: Autonome Provinz Bozen 

Proporz und Sprachgruppen – Wozu eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe?

Die Besonderheit Südtirols ist das Zusammenleben der drei Sprachgruppen in einem relativ kleinen Land: Dieses Zusammenleben war nicht immer reibungslos. Erst ein jahrzehntelanger Verhandlungsprozess hat ein Gleichgewicht zwischen deutsch-, italienisch- und ladinischsprachigen Südtiroler/innen hergestellt.

Der ethnische Proporz ist eine rechtliche Regelung und garantiert eine proportionale (dem Anteil der jeweiligen Sprachgruppe an der Gesamtbevölkerung Südtirols laut Volkszählung entsprechende) Berücksichtigung der drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) bei der Besetzung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und Finanzmitteln, bei der Bestellung von politischen Gremien und vieles mehr.

Zu diesem Zweck müssen die Bürger, die in der Provinz Bozen ansässig sind, ihre Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen beim Landesgericht Bozen oder bei den Ämtern des Friedensgerichts in der Provinz Bozen erklären und erhalten hierfür eine amtliche Bescheinigung (Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung).

Weitere Informationen unter:
Landesgericht Bozen, Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit

Straßenschilder Südtirol
Sprachen
Welche Sprachen spricht man in Südtirol?

In Südtirol leben rund 520.000 Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen. Neben den drei Amtssprachen Deutsch, Italienisch und Ladinisch gibt es mittlerweile viele Migrationssprachen.
Den größten Anteil an der Bevölkerung stellt die deutsche Sprachgruppe mit fast 70 Prozent dar, wobei über 40 verschiedene deutsche Dialekte gesprochen werden, die zum Teil sehr stark variieren.

Die zweitgrößte Sprachgruppe ist die italienische Sprachgruppe mit rund einem Viertel der Einwohner, konzentriert vor allem auf den städtischen Raum. Daneben sprechen rund 30.000 Einwohner (ca. 6% der Bevölkerung) Ladinisch als Muttersprache – diese romanische Sprache wird vor allem im Gadertal und im Grödental lebendig gehalten.

Zusätzlich zu den drei Sprachgruppen leben etwa 46.000 Ausländer/innen in Südtirol, wovon der überwiegende Teil (ca. 31.000 Personen) aus anderen EU-Staaten stammt.

Wie kann die Mehrsprachigkeit in Südtirol nachgewiesen werden?

Die Kenntnis der beiden Landessprachen Deutsch und Italienisch ist für das Arbeiten und Leben in Südtirol von großem Vorteil, mitunter sogar unerlässlich.

Der Erwerb der beiden Sprachen hilft, mit Land und Leuten in Kontakt zu treten und am gesellschaftlichen Leben in Südtirol teilhaben zu können. In vielen Fällen wird die Kenntnis beider Sprachen – in der Freizeit sowie im Berufsleben – erwartet und vorausgesetzt.
Zum Nachweis der Kenntnis der zwei (bzw. drei) Landessprachen kann man in Südtirol eine amtliche Zweisprachigkeitsprüfung (bzw. Dreisprachigkeitsprüfung) ablegen. Das entsprechende Zertifikat bestätigt die Kenntnis beider (bzw. aller drei) Sprachen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich Sprachzertifikate für jeweils eine der Amtssprachen amtlich anerkennen zu lassen, um die Sprachprüfung nur für die jeweils andere(n) Sprache(n) absolvieren zu müssen.

Eine Anmeldung zur Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung sowie eine Anerkennung von Sprachzertifikaten erfolgt über die Internetseite der Autonomen Provinz Bozen Südtirol. Auf dieser Seite findet man auch Unterlagen und Hinweise zur Vorbereitung auf die Sprachprüfung.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen – Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen

Wie kann ich Deutsch und Italienisch lernen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Südtirol Deutsch und Italienisch zu lernen. Viele Informationen zum Sprachenlernen für Kleinkinder, Jugendliche oder Erwachsene bietet die Südtiroler Landesverwaltung über ihr Sprachenportal

Daneben bieten verschiedene Sprachschulen eine Fülle von Kursen und Veranstaltungen an.
Hier finden Sie eine Liste der Sprachschulen

Eine gute Kenntnis beider Landessprachen sowie von Fremdsprachen erhöht die Chancen für die eigene berufliche Zukunft. Aus diesem Grund fördert das Land Südtirol Sprachaufenthalte zum Erlernen der zweiten Sprache.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen – Amt für Hochschulförderung

Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von finanziellen Beihilfen

Damit Bürger/innen aus NICHT-EU-Ländern in Südtirol finanzielle Beihilfen des Landes („Landesfamilienbeihilfe“, „Landesfamilienbeihilfe +“ und „Landeskinderbeihilfe“) in Anspruch nehmen können, müssen sie sowohl mündliche Kenntnisse einer der beiden Landessprachen nachweisen als auch Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur. 

Dies gilt für beide Elternteile, nicht nur für den/die Antragsteller/in der Beihilfe.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen, Koordinierungsstelle für Integration

Zug in Bewegung
Mobilität
Wie bewege ich mich in Südtirol?

Südtirol verfügt über ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrssystem. Wer nicht mit dem eigenen Auto anreisen möchte, kann Südtirol bequem mit Bahn oder Bus erreichen, wobei die Bus- und Bahnfahrpläne gut aufeinander abgestimmt sind, sodass von den zentralen Bahnhöfen im Land gute Anschluss-verbindungen zu den umliegenden Ortschaften bestehen.

Die öffentliche Mobilität in ganz Südtirol ist im Verbundsystem Südtirolmobil zusammengeschlossen. Dieses Verbundsystem vereinfacht die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel: Mit einem einzigen Ticket können die Stadt- und Überlandlinien, die Citybusse, die Regionalzüge zwischen Brenner und Trient, sowie die Standseilbahn Kaltern-Mendelpass, die Rittner Trambahn, und die Seilbahnen Ritten, Kohlern, Vöran, Mölten und Meransen genutzt werden. Neben dem Jahresabbonement „Südtirol Pass“ gibt es Einzel- und Gruppenfahrkarten oder Tages- und Wochentickets.

Südtirolmobil

Die meisten Bahn- und Buslinien verkehren im Halbstunden- bzw. im Stundentakt. Die Fahrpläne werden in der Regel zweimal im Jahr umgestellt (Winterfahrplan und Sommerfahrplan). Die Verbindungen können mit Hilfe einer Online-Suchmaske jederzeit eingesehen und ermittelt werden:

Weitere Informationen unter:
Südtirolmobil

Weitere Angebote und Verbindungen sind über Trainline zu finden.

Mit dem Auto unterwegs

Wer in Südtirol bzw. in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich über die geltenden Verkehrsregeln informieren. So gelten für Pkw in der Regel folgende Tempolimits: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Regen oder Schnee 90 km/h) und auf Autobahnen 130 km/h (bei Regen oder Schnee 110 km/h).

Die Schnellstraßenbeschilderung ist blau, die Autobahnbeschilderung grün. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig: die Maut berechnet sich nach der gefahrenen Strecke und wird an den Mautstationen fällig. Eine Vignette ist nicht erforderlich.

Vom 15. November bis 15. April besteht für Pkw die Pflicht zur Winterausrüstung, das bedeutet Fahren mit Winterreifen oder das Mitführen von Schneeketten.

Parken ist in den Stadtzentren nicht ganz einfach, deshalb empfiehlt es sich, außerhalb zu parken und die Zentren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Damit spart man nicht nur Geld, meistens auch Zeit. Das Parken in der Stadt Bozen ist durch das System der „farbigen Zonen“ geregelt: auf den weiß eingezeichneten Flächen dürfen nur ansässige Stadtbewohner mit einem Parkausweis parken. Nicht-Ansässige können gegen Bezahlung auf öffentlichen Kurzparkzonen (blaue Parkzonen) ihr Auto abstellen oder in den kostenpflichtigen Tiefgaragen der Stadt parken.

Eine Alternative zum eigenen Auto sind die Taxis oder verschiedene Carsharing-Anbieter.

Tanken in Südtirol
Neben Tankstellen mit herkömmlichem Treibstoff gibt es in Südtirol auch Tankstellen für Wasserstoff und Elektroenergie.

Weitere Informationen unter:

Auf den Autobahn-Tankstellen kann man selbst tanken und an der Kasse bezahlen. Auf den Landstraßen in Südtirol ist das etwas anders: hier gibt es Tankstellen mit Selbstbedienung („Self Service“ oder „Fai da te“) und Tankstellen mit Bedienung. Bei ersteren ist der Treibstoffpreis meist um einiges günstiger.

Häuser aus Holz
Wohnen
Wie finde ich eine Wohnung in Südtirol?

Wohnen ist in Südtirol sehr teuer geworden. Viele Menschen, vor allem junge Familien, tun sich immer schwerer, eine Wohnung zu erwerben oder zu mieten. Dies gilt für den ländlichen Raum genauso wie für den urbanen Raum. Leistbares Wohnen wird damit zu einer wesentlichen Standortfrage und beeinträchtigt die Attraktivität Südtirols als Lebens-, Arbeits- und Studienraum.

Die Bevölkerung wächst und die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert: die Zahl der Single-Haushalte steigt und die durchschnittliche Haushaltsgröße sinkt, was den Bedarf an Wohneinheiten zusätzlich erhöht. Südtirol hat im Vergleich zu den Nachbarregionen einen verhältnismäßig großen Anteil an Eigentumswohnungen (etwa 70%) und einen vergleichsweise geringen Anteil an Mietwohnungen (nur etwa 30%). Dies beeinträchtigt die Mobilität gerade von jungen Menschen, welche sich beim Thema „Wohnen“ nicht gern an einen festen Standort binden möchten, um flexibel neue Berufs- und Jobangebote wahrnehmen zu können.

Daher ist es für die öffentliche Hand eine zentrale Herausforderung, mehr leistbaren Mietraum zur Verfügung zu stellen und neue (gemeinschaftliche) Wohnformen zu ermöglichen, um den Mobilitätsansprüchen der jungen Generation gerecht zu werden.

Wie finde ich eine Mietwohnung in Südtirol?

Eine leistbare Mietwohnung in Südtirol zu finden, ist nicht ganz einfach. Viele Vermieter legen Wert darauf, ihre Mieter persönlich kennen zu lernen, bevor sie einen Mietvertrag anbieten. Daher empfiehlt sich zunächst, über Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen eine Suche zu starten.

Daneben gibt es auch Internetportale und verschiedene Immobilienmakler, die bei der Wohnungssuche helfen. Auch die Sichtung von Kleinanzeigern in Zeitschriften oder an Anschlagtafeln in Einkaufszentren und anderen öffentlich zugänglichen Orten können eine nützliche Informationsquelle zu verfügbaren Mietwohnungen sein.

Es ist üblich, bis zu drei Monatsmieten im Voraus als Kaution zu hinterlegen, um eventuelle während des Mietverhältnisses verursachte Schäden zu begleichen. Die Kaution wird am Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet, sofern die Wohnung im selben Zustand zurückgegeben wird, wie sie übernommen wurde.

Es gibt im Wesentlichen drei verschiedene Arten von Mietverträgen zu Wohnzwecken: freie Mietverträge, begünstigte Mietverträge und Mietverträge für eine Übergangszeit.

Der freie Mietvertrag hat eine Dauer von 4 Jahren und gilt stillschweigend für weitere 4 Jahre verlängert, falls er nicht mindestens 6 Monate vor Fälligkeit von einer der Parteien schriftlich aufgekündigt wird. Die Höhe des Mietzinses ist zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar.

Der begünstigte Mietvertrag hat eine Dauer von 3 Jahren und verlängert sich stillschweigend um weitere 2 Jahre, sofern derselbe nicht zur ersten Fälligkeit aufgekündigt wird. Im Unterschied zum freien Mietvertrag wird der Mietzins nicht von den Parteien selbst bestimmt, sondern ist durch örtliche Gebietsabkommen festgelegt, welche Minimal- und Maximalwerte vorsehen. Der Mietzins ist dementsprechend niedriger als auf dem freien Immobilienmarkt.

Der Wohnungsmietvertrag für eine Übergangszeit hat eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Der Mietzins wird frei zwischen den Parteien festgelegt oder gemäß örtlichem Gebietsabkommen ermittelt. Der Wohnungsmietvertrag wird angewandt, wenn der Mieter ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis eingegangen ist oder an befristeten Kursen für Aus- und Fortbildung teilnimmt, in keinem Fall für touristische Zwecke.

In jedem Fall sollte ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden und die Art des abzuschließenden Vertrages gut überlegt und das Bestehen der einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen jedenfalls vorab eingehend überprüft werden.

Sozialwohnungen für einkommensschwache Familien

In Südtirol gibt es das Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI) – eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit der Aufgabe, Wohnungen für einkommensschwache Familien, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung zu stellen, sowie Mittelstandswohnungen und Wohnheime für Arbeiter/innen und Studierende zu errichten und zu vermieten.

Die Vergabe dieser Wohnungen richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers. Aus den Anträgen auf eine Sozialwohnung wird eine Rangordnung erstellt, anhand derer die Wohnungen je nach Verfügbarkeit zugewiesen werden.

Wer kann einen Antrag auf eine Sozialwohnung stellen?

Einen Antrag auf Zuweisung einer Sozialwohnung können italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen und Nicht-EU-Bürger/innen stellen, welche seit fünf Jahren in Südtirol ansässig sind und wenigstens drei Jahre lang in Südtirol gearbeitet haben. Zudem muss der Antragsteller seit wenigstens zwei Jahren in der Gemeinde, in der er den Antrag stellt, ununterbrochen wohnen oder arbeiten. Alle Antragsteller müssen zudem einige Grundbedingungen erfüllen, wie z.B. ein Gesamteinkommen haben, welches das vom Wohnbauinstitut (WOBI) festgelegte Limit nicht überschreitet und sie dürfen nicht bereits auf eine angemessene Sozialwohnung verzichtet haben.

Weitere Informationen unter:
Wohnbauinstitut

Zuschuss für Miete und Wohnungsnebenkosten (Mietbeihilfe)

Bedürftige Familien oder Einzelpersonen können um einen Beitrag für die Miete und die Wohnungsnebenkosten ansuchen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers ab, von der Höhe der belegten Ausgaben und vom Betrag, der von der Landesregierung als „angemessene Miete“ betrachtet wird. Voraussetzung ist ein regulärer Mietvertrag.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen

Arbeiterwohnheime

Das Institut für den sozialen Wohnbau – WOBI verfügt auch über Arbeiterwohnheime. Das sind Wohneinrichtungen für die zeitweilige Unterkunft von Arbeiter/innen mit italienischer Staatsangehörigkeit, aus EU-Mitgliedstaaten oder anderen Staaten, welche sich rechtmäßig in Südtirol aufhalten.

Die Unterkünfte bestehen aus Kleinwohnungen oder aus Bettenplätzen und werden an Arbeiter/innen

vermietet, die ein reguläres Arbeitsverhältnis haben, eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben, in der Arbeitslosenliste seit nicht mehr als acht Monaten eingetragen sind oder an einem Projekt zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt teilnehmen.

Die Gesuche können während des ganzen Jahres mittels eigenem Formular eingereicht werden.

Weitere Informationen unter:
Wohnbauinstitut

Förderung für den Kauf einer Erstwohnung

Das Land Südtirol gewährt Familien und Einzelpersonen eine finanzielle Förderung für den Erwerb einer Erstwohnung in Eigentum.

Dabei handelt es sich um einen Schenkungsbeitrag, der einmalig gewährt und nicht zurückerstattet werden muss. Um in den Genuss dieser Förderung für den Kauf einer Erstwohnung zu kommen, muss der Antragsteller einige Grundvoraussetzungen erfüllen, welche vor allem das Einkommen und das Vermögen, das Eigentum, das Immobiliarvermögen der Eltern/Schwiegereltern/Kinder und andere Kriterien des Gesuchstellers betreffen.

Der Beitragsempfänger muss seit mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein, bzw. den Arbeitsplatz in der Provinz haben. Dasselbe gilt auch für jene Person, die mit dem Gesuchsteller in einer eheähnlichen Beziehung lebt und Miteigentümer/in der Wohnung wird.

Bürger/innen aus Nicht-EU-Staaten, müssen zum Datum der Gesuchstellung seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung in der Provinz Bozen ansässig sein und im Landesgebiet mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen

Kinder beim Unterricht
Schule
Wie ist der Bildungsweg in Südtirol?

In Südtirol gibt es für alle drei Sprachgruppen (Deutsch, Italienisch, Ladinisch) ein eigenes Schulsystem, das den Unterricht in der eigenen Muttersprache garantiert und das Erlernen der jeweils anderen Sprache als Zweitsprache gewährleistet. Für jede Sprachgruppe gibt es eigene Schulen und dazugehörige Schulämter. Die deutschsprachigen Südtiroler lernen als erste Fremdsprache Italienisch und umgekehrt. Als zweite Fremdsprache wird Englisch gelehrt.

In Italien – und damit auch in Südtirol – gilt grundsätzlich für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und sechzehn Jahren eine zehnjährige Bildungspflicht. Der Besuch des Kindergartens zwischen drei und sechs Jahren ist freiwillig.

Das Schulsystem in Südtirol besteht aus einer achtjährigen Unterstufe: diese umfasst die fünfjährige Grundschule und die dreijährige Mittelschule. Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es also bis zum Ende des 8. Schuljahres einen gemeinsamen Bildungsweg. Daran schließt die Oberstufe an, sie umfasst einerseits die fünfjährigen Oberschulen, die zur Staatlichen Abschlussprüfung (Matura) führen (Gymnasien, Wirtschaftsfachoberschulen und Technologische Fachoberschulen) und andererseits die drei- bis vierjährigen Schulen der Berufsbildung. Seit 2015/2016 gibt es auch die Möglichkeit, an den Schulen der Berufsbildung nach Absolvieren eines fünften Jahres ebenfalls eine Staatliche Abschlussprüfung abzulegen (sog. „Berufsmatura“).

Nach der Oberschule treten die Abgängerinnen und Abgänger in die Arbeitswelt ein oder beginnen ein Hochschulstudium.

Wann sind Schulferien in Südtirol?

Der Ferienkalender für Kindergarten und Schule wird jeweils für einige Jahre im Voraus festgelegt und ist auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen Südtirol verfügbar.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen

Kinder beim Spielen
Kinderbetreuung
Welche Möglichkeiten der Kleinkindbetreuung gibt es in Südtirol?

Für die Betreuung von Kleinkindern im Alter von drei Monaten bis vier Jahren stehen in Südtirol mehrere Betreuungsangebote zur Auswahl: Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter/-väter.
Die Kosten für die Kleinkindbetreuung hängen von der Anzahl der betreuten Stunden und von der wirtschaftlichen Situation der Familie ab.

Informationen zur den verschiedenen Kleinkindbetreuungsangeboten und verfügbaren Betreuungsplätzen erteilen die Gemeinden oder direkt die Einrichtungen, welche Kinderbetreuungsdienste anbieten (Tagesmütter/Tagesväter, Kita). Auch erfährt man in der Gemeinde, ob es Spiel- oder Krabbelgruppen oder ein Eltern-Kind-Zentrum gibt.

Kindergarten

In Südtirol ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Es gibt deutschsprachige, italienischsprachige und ladinischsprachige Kindergärten und es dürfen Kinder im Alter von 2,8 bis 6 Jahren eingeschrieben werden. Die Gebühr für den Besuch des Kindergartens wird von den Gemeinden festgelegt und unterscheidet sich nur geringfügig von Gemeinde zu Gemeinde. Auch die Ein- und Austrittszeiten für den Besuch des Kindergartens können von Struktur zu Struktur variieren.

Eine Übersicht über die Kindergärten und weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen

Neben den öffentlichen Kindergärten gibt es private Einrichtungen, sowie Einrichtungen mit speziellen Ausrichtungen, wie Waldkindergärten, Waldorf- und Montessori-Kindergärten u.ä., teilweise haben sie andere Zugangsvoraussetzungen als die öffentlichen Kindergärten.

Ferienbetreuung:
Während die Kleinkindbetreuung normalerweise das ganze Jahr und damit auch während der Ferienzeit angeboten wird, orientiert sich das Kindergartenjahr am Schuljahr. Das bedeutet, ein Kindergartenjahr beginnt Anfang September und endet Mitte Juni. Für arbeitende Eltern und Erziehungsberechtigte bedeutet dies, dass für knapp drei Monate Sommerfreien alternative Kinderbetreuungslösungen gefunden werden müssen. Hierfür gibt es unterschiedliche Angebote seitens verschiedener Einrichtungen, die meist privat organisiert und unter Umständen recht teuer sind.

Weitere Informationen unter:

Verabreichung einer Impfung
Impfungen
Besteht in Südtirol Impfpflicht?

Derzeit gibt es in Italien und somit auch in Südtirol insgesamt 10 Pflichtimpfungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren.

Der italienische Impfkalender sieht folgende Impfungen verpflichtend vor:

  • Kinderlähmung
  • Diphterie
  • Tetanus
  • Hepatitis B
  • Keuchhusten
  • Haemophilus influenzae B
  • Masern
  • Röteln
  • Mumps
  • Windpocken

Die Eltern bekommen für die Impfung ihres Babys vom Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit eine schriftliche Einladung. Die Pflichtimpfungen sind kostenlos und können in allen Gesundheitssprengeln gemacht werden. Durch die Ausweitung der Impfpflicht ist vorgesehen, dass bei einer Einschreibung in private oder öffentliche Kleinkindbetreuungsdienste der Nachweis über die Erfüllung der Impfpflicht (bzw. eine Bestätigung einer Impfbefreiung aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen) erbracht werden muss. Andernfalls wird die Aufnahme des Kindes in den Betreuungsdienst verweigert.

Weitere Informationen unter:
Autonomen Provinz Bozen, Familienagentur

Wahltag
Politische Mitbestimmung
Wer darf sich an Wahlen auf Gemeinde-, Landes- und Staatsebene und fürs EU-Parlament beteiligen?

In jeder Südtiroler Gemeinde gibt es ein Wahlamt, das die Wählerlisten der Gemeinde führt. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger/innen eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben. Das aktive Wahlrecht haben in Italien – und damit in Südtirol – alle volljährigen italienischen Staatsbürger/innen, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen. Jene italienischen Staatsbürger/innen, die ins Ausland ziehen, bleiben in den Wählerlisten eingetragen (AIRE-Register).

Bei den Landtagswahlen und den Gemeindewahlen in der Provinz Bozen müssen die Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein und im größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen gehabt haben.

Bei der Wahl des Europäischen Parlaments und der Wahl der Gemeindeorgane können auch die in Italien ansässigen Bürger/innen aus EU-Ländern wählen. Hierfür müssen sie jedoch jeweils einen eigenen Antrag an den Bürgermeister stellen. Bei den Gemeindewahlen müssen auch sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein, und im größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz gehabt haben.

Bürger/innen aus Nicht-EU-Ländern haben auch nach langem legalem Aufenthalt in Italien kein Wahlrecht auf keiner politischen Ebene.

Im Jahr 2001 wurde ein neuer Wahlausweis eingeführt, der bei jedem Wahlgang im Wahllokal vorzulegen ist.

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen

Altare della Patria Rom
Italienische Staatsbürgerschaft
Wie erwirbt man die italienische Staatsbürgerschaft?

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, um in Italien die Staatsbürgerschaft zu erwerben: durch Abstammung, durch Heirat oder durch Wohnsitz in Italien.
Wer Kind einer italienischen Mutter oder eines italienischen Vaters ist, erwirbt automatisch die italienische Staatsangehörigkeit. Dies gilt auch für Kinder von staatenlosen Eltern oder unbekannten Eltern, die aber in Italien geboren werden.

Wenn italienische Staatsbürger ausländische Minderjährige adoptieren, erwerben diese ebenso automatisch die italienische Staatsbürgerschaft. Diese kann auch durch die Abstammung einer Person erworben werden, die ursprünglich die italienische Staatsbürgerschaft innehatte und später in ein anderes Land umgesiedelt ist.

Weiters kann die italienische Staatsbürgerschaft durch die Heirat mit einem italienischen Staatsbürger oder einer italienischen Staatsbürgerin erworben werden.

Eine weitere Möglichkeit, die italienische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist der Aufenthalt in Italien für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. In dem Fall müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden.

Wer italienischer Staatsbürger oder italienische Staatsbürgerin ist, kann sich in Italien an politischen Wahlen beteiligen, uneingeschränkt im öffentlichen Dienst arbeiten und benötigt keinen Aufenthaltstitel, um sich in Italien dauerhaft aufzuhalten.

Da Italien Teil der Europäischen Union ist, sind italienische Staatsbürger auch Unionsbürger und können aufgrund des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt in jedem Land der EU ohne Visum leben und arbeiten.

Weitere Informationen unter:
Regierungskommissariat für die Provinz Bozen

Notruf - Work in Südtirol
Notruf 112
Wen anrufen im Notfall?

Für ganz Europa – und damit auch für Italien – gilt die einheitliche und kostenlose Notrufnummer 112. Diese Nummer kann bei jedem Notfall angerufen werden, wenn der Einsatz der Rettung, der Bergrettung, der Feuerwehr, der Polizei oder der Carabinieri erforderlich ist, so z.B. bei Brand, schweren Verkehrsunfällen, Diebstählen und anderen Notsituationen.
Der Dienst ist für jeden Bürger und für jeden Gast in Europa ständig verfügbar und wird mittels eines Übersetzungsdienstes in den 39 häufigsten europäischen Sprachen angeboten.

Bergsteiger am Gipfel
Südtirol erleben

Südtirol steht für ein besonderes Lebensgefühl. Begib dich auf eine Reise und entdecke das Land, seine Menschen, Traditionen und Gebräuche, regionale Produkte und die vielfältigen Kultur- und Freizeitangebote.

Weitere Informationen unter:
Südtirol.info