Work in Südtirol - Ankommen
 

Ankommen in Südtirol

Herzlich willkommen in Südtirol! Hier finden Sie Informationen zu Aufenthalt, Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Steuernummer und vieles mehr!

Ankommen - Work in Südtirol
Einreise und Aufenthalt
Was braucht es für Einreise und Aufenthalt in Italien aus beruflichen Gründen?

Für die Einreise und den Aufenthalt in Italien aus beruflichen Gründen gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsregelungen, je nachdem, ob eine Person EU‑Bürger/in oder Nicht‑EU‑Bürger/in ist.

Südtirol ist die nördlichste Provinz Italiens bildet zusammen mit der Provinz Trient die autonome Region Trentino‑Südtirol. Im Norden grenzt Südtirol an Nordtirol, im Osten an Osttirol sowie an die Region Venetien, im Süden an Trentino und im Westen an die Region Lombardei und an die Schweiz.

EU-Bürger/innen

Italien ist Mitglied der Europäischen Union. Mit dem EU-Binnenmarkt wurden den EU-Bürger/innen vier Grundfreiheiten eingeräumt, eine davon ist die Personenfreizügigkeit. Diese erlaubt EU-Bürger/innen, in ein anderes EU-Land zu reisen, um dort Arbeit zu suchen, dort zu arbeiten (ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen) und zu diesem Zweck dort zu wohnen.

Seit 2007 brauchen Bürger/innen aus EU-Mitgliedstaaten in Italien auch keine Aufenthaltsgenehmigung (carta di soggiorno) mehr.
Für die Einreise nach Italien benötigen Unionsbürger/innen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel, sondern nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Unionsbürger/innen können sich im Sinne des Freizügigkeitsprinzips auch länger als drei Monate in Italien aufhalten, unter der Bedingung, dass sie dort arbeiten (entweder als Arbeitnehmer/in oder selbstständig), auf Arbeitsuche sind oder über ausreichende Existenzmittel verfügen.

EU-Bürger/innen, die nach Italien einreisen, unterliegen der allgemeinen Meldepflicht und müssen ihren Wohnsitz bei den örtlichen Meldebehörden (Ufficio anagrafe) anmelden.

EU-Bürger/innen, die sich fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht und können sich dieses vom örtlichen Meldeamt bescheinigen lassen (documento di soggiorno permanente).

Weitere Informationen unter:
Autonome Provinz Bozen

Nicht-EU-Bürger/innen
Was braucht ein/e Nicht-EU-Bürger/in für Einreise und Aufenthalt in Italien?

Bürger/innen aus Nicht-EU-Ländern brauchen zur Einreise nach Italien ein Visum. Diese Einreiseerlaubnis wird von der italienischen Botschaft oder von den italienischen Konsulaten im Herkunftsland der einreisenden Person ausgestellt.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, DGIT – Generaldirektion für Italiener/innen im Ausland und Migrationspolitik – bietet auf seiner Internetseite eine Suchmaske zur raschen Selbsteinschätzung der eigenen Situation in Bezug auf die Notwendigkeit eines Visums.

Weitere Informationen unter:
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit

Wer benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung und wo kann diese beantragt werden?

 Während das Visum nur zur Einreise nach Italien dient, brauchen Nicht-EU-Bürger/innen eine Aufenthalts­genehmigung, um rechtmäßig in Italien bleiben zu können.
Je nach Aufenthaltsgrund gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, welche entweder direkt bei der Quästur (Polizeidirektion) oder über die zugelassenen Postämter beantragt werden können.
Eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen kann bei den dafür zugelassenen Postämtern beantragt werden.

Weitere Informationen unter:

Wie erhalten Nicht-EU-Bürger/innen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung?

Wer seit mindestens fünf Jahren mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Italien lebt und ein bestimmtes Mindesteinkommen sowie ausreichende Italienischkenntnisse (Niveau A2 Europäischer Referenzrahmen) nachweist, kann die langfristige Aufenthaltserlaubnis EU (permesso di soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo ) beantragen. Die Sprachkenntnisse können unter anderem über den Sprachtest der Präfektur (Regierungskommissariat) nachgewiesen werden.

Weitere Informationen unter:
 Italienisches Innenministerium

Anmeldung - Work in Südtirol
Anmeldung
Wo und wann muss der neue Wohnsitz gemeldet werden?

Wer aus dem Ausland oder aus einer anderen italienischen Region nach Südtirol zieht, meldet den Wohnsitz innerhalb von 20 Tagen ab Einzug in die neue Wohnung beim Meldeamt der künftigen Wohnsitzgemeinde. Die Gemeindepolizei kontrolliert den effektiven Wohnsitz vor Ort.

Die Wohnsitzerklärung kann persönlich am Gemeindeschalter abgegeben oder per Post (raccomandata), oder E-Mail gesendet werden.
In Italien gilt die Ausweispflicht – der Personalausweis wird beim Meldeamt der eigenen Wohnsitzgemeinde beantragt.

Was muss ein/e Auslandsitaliener/in bei der Rückkehr nach Italien beachten?

Bei Rückübersiedlung nach Italien meldet der/die Auslandsitaliener/in den neuen Wohnsitz beim Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde.
Dieses übernimmt die Eintragung in das Register der ansässigen Bevölkerung (APR – Anagrafe della Popolazione Residente) und die Streichung aus dem Register der Auslandsitaliener/innen (AIRE – Anagrafe Italiani Residenti all‘Estero).

Wohnen - Work in Südtirol
Wohnen
Wie eine Unterkunft für die erste Zeit finden?

In Südtirol ist es nicht ganz einfach, sofort eine passende Wohnung zu finden. Es kann hilfreich sein, eine Unterkunft zur Überbrückung der ersten Wochen oder Monate zu suchen, um sich in Ruhe um eine stabile Wohnlösung zu kümmern.

Folgende Adressen können dabei helfen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Gesundheit - Work in Südtirol
Gesundheit
Wie erfolgt der Zugang zum öffentlichen Gesundheitsdienst?

Südtirol verfügt über einen öffentlichen Gesundheitsdienst, der über Steuereinnahmen finanziert wird. Um die Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen zu können, benötigen Bürgerinnen und Bürger eine Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, erhalten eine Gesundheitskarte (Tessera Sanitaria (SSN)) und können ihren Vertrauensarzt aus einer Liste von Ärzt/innen wählen.
Die Inanspruchnahme der Gesundheitsdienstleistungen ist für eingetragene Bürger/innen entweder kostenlos oder erfordert eine Kostenbeteiligung („Ticket“) durch den Betreuten.
Bürger/innen, die nicht in den öffentlichen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind, müssen medizinische Behandlungen selbst bezahlen. Die Preise richten sich nach den von den Regionen oder den Autonomen Provinzen festgelegten Tariftabellen.

Wer kann sich in den Landesgesundheitsdienst eintragen?

Italienische Staatsbürger/innen aus anderen Provinzen oder Regionen, die aus Arbeitsgründen nach Südtirol ziehen und einen Arbeitsvertrag in Südtirol mit einer Dauer von mindestens drei Monaten haben, müssen sich in den Landesgesundheitsdienst Südtirol eintragen (bei gleichzeitigem Verzicht auf die Eintragung in den Gesundheitsdienst ihrer Herkunftsregion) und erhalten die Gesundheitskarte kostenlos.

Auch EU-Bürger/innen haben Anrecht auf die kostenlose Eintragung in den Landesgesundheitsdienst Südtirol, wenn sie einer geregelten abhängigen Arbeit oder selbstständigen Arbeit nachgehen.

Nicht-EU-Bürgern/innen, welche sich legal in Italien aufhalten und einer geregelten, abhängigen oder selbständigen Arbeit nachgehen oder in den Arbeitslosenlisten eingetragen sind, haben ebenso Anrecht auf die kostenlose Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.
Wer nicht arbeitet und nicht obligatorisch beim öffentlichen Gesundheitsdienst eingetragen ist, aber regulär in Italien bzw. in Südtirol lebt, kann sich freiwillig (und kostenpflichtig) in den Gesundheitsdienst eintragen lassen.
Die Eintragung erfolgt bei beim Gesundheitsbezirk, in welchem die Person ihren meldeamtlichen Wohnsitz hat.

Weitere Informationen unter: Autonome Provinz Bozen, Abteilung Gesundheit

Steuernummer - Work in Südtirol
Steuernummer
Wozu eine italienische Steuernummer?

Eine italienische Steuernummer braucht, wer in Italien verschiedene alltägliche Erledigungen und Behördengänge macht, wie z.B. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, die Anmeldung des Wohnsitzes beim Meldeamt, den Kauf eines Mobiltelefons, die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss einer Versicherung oder eines beliebigen anderen Vertrages (Strom-, Mietvertrag, Immobilienkauf u.a.).

Die Steuernummer identifiziert den einzelnen Steuerzahler und wird von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) zugewiesen. Sie besteht aus einer individuellen Kombination aus Buchstaben und Ziffern, die sich aus dem Namen der Person, dem Geschlecht und Geburtsdatum sowie Geburtsort oder -land ableitet.

Ausländische Bürger/innen können eine italienische Steuernummer bei der Agentur der Einnahmen anhand des bereitgestellten Formulars beantragen.

Weitere Informationen unter: Agentur der Einnahmen

Führerschein - Work in Südtirol
Führerschein und Auto
Ist der im Ausland erworbene Führerschein gültig?

Im Ausland erworbene Führerscheine sind in Italien gültig, wenn sie beim Führerscheinamt umgeschrieben werden. Das Fahren in Italien mit einem ausländischen Führerschein ist für eine begrenzte Zeit erlaubt:

bis zu zwei Jahren ab der Meldung des Wohnsitzes für Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedstaaten und bis zu einem Jahr für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern.

Um auch nach Ablauf dieser Fristen noch fahren zu dürfen, ist die Umschreibung des Führerscheines verpflichtend.
Je nachdem, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat kommt, gelten unterschiedliche Umschreibungsmodalitäten.

Weitere Informationen erteilt das Führerscheinamt der Autonomen Provinz Bozen:

Braucht es ein neues Auto-Kennzeichen?

Wer nach Italien zieht und das eigene Auto mitbringt, muss es innerhalb von 3 Monaten ab Wohnsitz­meldung umschreiben und ein italienisches Auto-Kennzeichen anbringen lassen. Die Anträge werden bei einer Autoagentur eingereicht.

Einen Überblick über alle Autoagenturen in Südtirol bietet das Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen

SPID - Work in Südtirol
Digitale Identität (SPID)
Was ist SPID?

SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) ist ein kostenloses System für die Digitale Identität, damit die Bürger/innen mittels Computer, Tablet oder Smartphone auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen in Italien zugreifen können.

Dies geschieht unter Erstellung eines persönlichen SPID-Accounts (Benutzername und Password) bei einem Höchstmaß an Sicherheit und Einhaltung der Datenschutz­bestimmungen.

Wozu brauche ich SPID?

Mittlerweile ist der Zugang zu vielen Diensten der öffentlichen Verwaltungen in Italien online nur noch mittels Digitaler Identität (SPID) möglich;

so etwa die Einschreibungen für Kindergarten, Schule, Schulmensa, die Beantragung von finanziellen Beihilfen, der Zugang zur persönlichen Sozialversicherungsposition (NISF Nationales Institut für Soziale Fürsorge) und vieles mehr.

Wo erhalte ich SPID?

SPID kann bei der Handelskammer Bozen, beim Schalterdienst der Italienischen Post und über die Homepage spid.gov beantragt werden.

Für die Antragstellung von SPID braucht es verschiedene Zugangsvoraussetzungen und Unterlagen.

Weiterer Informationen unter:

 

Bankkonto - Work in Südtirol
Bankkonto
Warum kann es nützlich sein, ein Bankkonto zu eröffnen?

In Italien dürfen Löhne und Gehälter nicht in bar ausbezahlt werden, sondern werden üblicherweise auf ein Bankkonto überwiesen. Bevor ein Bank-Konto eröffnet wird, sollte man sich gut über die Konditionen der jeweiligen Bank erkundigen, denn Banken können unterschiedliche Gebühren verlangen, etwa für die Kontoführung oder für eine Überweisung ins Ausland.

In Südtirol gibt es eine Reihe von kleineren und größeren, z.T. genossenschaftlich organisierten Bankinstituten. Zu den größten Banken in Südtirol, gemessen an der Bilanzsumme, zählen die Südtiroler Volksbank, die Südtiroler Sparkasse und die Raiffeisen Landesbank.