Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in Italien?
Ein Arbeitsvertrag kann in Italien grundsätzlich schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Wird der Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen, so hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer den Arbeitsort und die Arbeitszeit, den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Einstufung und die Entlohnung sowie den angewandten Kollektivvertrag mitzuteilen.
Befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich vereinbart werden, da sie ansonsten als unbefristet gelten. In Italien gilt nämlich per Gesetz der unbefristete Arbeitsvertrag als der reguläre Arbeitsvertrag.
Arbeitsverträge können in Vollzeit sowie in Teilzeit abgeschlossen werden. Sie können die berufliche Ausbildung zum Ziel und Inhalt haben, und weiters vorsehen, dass ein Teil der Arbeit von einem anderen Ort als dem Betriebssitz aus erledigt wird (hybride Arbeitsformen).
Wer in Südtirol ein Jobangebot bewertet, sollte neben der Jahresbruttoentlohnung auch die nichtmonetären Vertragselemente, wie Essensgutscheine, Benzinkarten, und sonstige Welfare-Leistungen vonseiten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin in die Entscheidung einfließen lassen.