Arbeitsvertrag
 

Arbeiten in Südtirol

Herzlich willkommen! Sie wollen in Südtirol arbeiten? Dann finden Sie im Folgenden alle Informationen, die Sie hierfür benötigen.

Arbeitserlaubnis - Work in Südtirol
Arbeitserlaubnis
Braucht es eine Erlaubnis, um in Italien zu arbeiten?

EU-Bürger/innen können dank dem Grundprinzip der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU und somit in Italien arbeiten und sind dabei den italienischen Staatsbürger/innen gleichgestellt.
Nicht-EU-Bürger/innen, die in Italien arbeiten möchten, brauchen hingegen eine Unbedenklichkeits­bescheinigung zur Arbeit sowie eine Aufenthaltsgenehmigung zu Arbeitszwecken. Für sie besteht die Möglichkeit, über das Quotensystem der Einwanderungsflüsse (Sistema delle quote di ingresso stabilite annualmente con il cosiddetto „decreto-flussi”) nach Italien einzureisen, um hier zu arbeiten. Aufgrund des lokalen Bedarfs an Saisonsarbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern stellt die Autonome Provinz Bozen alljährlich eine Anfrage um Genehmigung einer Quote für Südtirol an das zuständige Ministerium in Rom.

Weitere Informationen unter:
Autonomen Provinz Bozen, Verwaltungsamt Arbeitsmarkt

Für hochqualifizierte Arbeitnehmer/innen aus Nicht-EU-Ländern besteht hingegen die Möglichkeit, außerhalb des Quotensystems der Einwanderungsflüsse nach Italien einzureisen, um hier zu arbeiten. Der Arbeitgeber in Italien muss dafür vorab einen Antrag über die bereitgestellte Online-Plattform stellen. Diese hochqualifizierten Mitarbeiter/innen erhalten eine „Blu Card EU“, welche zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Italien ermächtigt. In den ersten beiden Jahren sind sie an die Ausübung jener hochqualifizierten Beschäftigung gebunden, für welche der Antrag gestellt wurde. Danach können sie sich auch für andere hochqualifizierte Tätigkeiten bewerben.

Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt für hochqualifizierte Arbeitnehmer/innen aus einem Nicht-EU-Staat bzw. Ausstellung einer Blu Card EU:
Autonomen Provinz Bozen, Arbeitsmarktservice
Info PDF

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in Italien?

Ein Arbeitsvertrag kann in Italien grundsätzlich schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Wird der Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen, so hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer den Arbeitsort und die Arbeitszeit, den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Einstufung und die Entlohnung sowie den angewandten Kollektivvertrag mitzuteilen.

Befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich vereinbart werden, da sie ansonsten als unbefristet gelten. In Italien gilt nämlich per Gesetz der unbefristete Arbeitsvertrag als der reguläre Arbeitsvertrag.
Arbeitsverträge können in Vollzeit sowie in Teilzeit abgeschlossen werden. Sie können die berufliche Ausbildung zum Ziel und Inhalt haben, und weiters vorsehen, dass ein Teil der Arbeit von einem anderen Ort als dem Betriebssitz aus erledigt wird (hybride Arbeitsformen).
Wer in Südtirol ein Jobangebot bewertet, sollte neben der Jahresbruttoentlohnung auch die nichtmonetären Vertragselemente, wie Essensgutscheine, Benzinkarten, und sonstige Welfare-Leistungen vonseiten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin in die Entscheidung einfließen lassen.

Wer steht den Arbeitnehmer/innen zur Seite?

In Südtirol gibt es vier große Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften), welche die Interessen und Anliegen der Arbeitnehmer/innen vertreten: CGIL (Confederazione Generale Italiana del Lavoro), CISL (Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori), UIL (Unione Italiana del Lavoro) und ASGB (Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund).

Neben den Gewerkschaften gibt es noch andere Sozialverbände, die Arbeitnehmer/innen und Pensionierte in Sachen Arbeitsrecht, Fürsorge, Renten u.a. unterstützen, wie z.B. der Katholischen Verband der Werktätigen (KVW).

Die italienische Bürokratie ist oft komplex – Unterstützung bieten dabei die Patronate. Ein Patronat ist eine vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik anerkannte Einrichtung, die in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Institut für Soziale Fürsorge (NISF) den Bürgern und Bürgerinnen vor allem bei Fragen der sozialen Vor- und Fürsorge helfen. Zudem beraten sie zu Pensionsangelegenheiten, Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit, Familienförderung, Gesundheitsfürsorge u.v.m.

Weitere Informationen zu den Patronaten unter:
Autonomen Provinz Bozen, Familienagentur

Steuern
Einkommensteuer
Wie wird das Einkommen in Italien versteuert?

Das Einkommen von natürlichen Personen wird in Italien mit der Einkommensteuer IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche) besteuert. Der IRPEF unterliegen natürliche Personen, welche entweder in Italien ansässig sind und / oder in Italien ein Einkommen erwirtschaften. Es handelt sich um eine progressive Steuer mit insgesamt vier Steuersätzen. Es gibt sowohl Steuerfreibeträge, welche die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren (z.B. Spenden an ONLUS-Vereinigungen, u.a.), als auch Steuerabsetzbeträge, welche die Nettosteuer verringern (z.B. Ausgaben für Arztspesen, u.a.).

Steueranreize
Steueranreize für das Arbeiten in Italien
Welche Steueranreize gibt es, um aus Arbeitsgründen nach Italien zu ziehen bzw. zurückzukehren?

Um die Rückkehr von Italienern/innen, die im Ausland arbeiten, sowie den Zuzug von Personen aus dem Ausland zu fördern und damit dem sog. „Brain-Drain“ (Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften ins Ausland) entgegenzuwirken, hat Italien in den letzten Jahren verschiedene steuerliche Anreize eingeführt.

Die Regelung, bekannt als „rientro cervelli“, besteht in einer zeitlich befristeten reduzierten Besteuerung des in Italien erzielten Einkommens aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit.

Diese Regelung ist steuerlich sehr attraktiv – das Erfüllen der individuellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sollte unbedingt vorab mit einem Steuerexperten geprüft werden.

Hier können Sie unser Webinar zum Thema Rientro Cervelli hineinschauen.

Weitere Informationen unter:
Agentur der Einnahmen

Studientitelanerkennung - Work in Südtirol
Studientitel und Berufsqualifikationen anerkennen
Gilt der im Ausland erworbene akademische Studientitel in Italien?

Personen, welche im Ausland einen akademischen Studientitel erworben haben, können die Anerkennung um Gleichwertigkeit dieses ausländischen Studientitels an einer italienischen Universität beantragen.

Zu beachten ist, dass eine Universität in Italien nur jeweils jene Studien anerkennen kann, welche sie selbst anbietet. Sowohl EU-Bürger/innen als auch Nicht-EU-Bürger/innen können die akademische Anerkennung ausländischer Studientitel in Italien beantragen.

Weitere Informationen unter:
Ministerium für Universität und Forschung

Südtiroler/innen, welche ihren Studientitel in Österreich erworben haben, können ein vereinfachtes Verfahren der Anerkennung in Italien in Anspruch nehmen, welches auf einem bilateralen Abkommen zwischen Italien und Österreich beruht und das Recht auf Ausbildung in der Muttersprache garantiert.

In Österreich erworbene Studientitel werden über die Freie Universität Bozen anerkannt.

Weitere Informationen unter:
Freie Universität Bozen

Gilt eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Italien?

Durch das Prinzip des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union haben EU-Bürger/innen die Möglichkeit, als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben.

Die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation zur Ausübung eines Berufs ist nur dann notwendig, wenn diese Tätigkeit im Zielland – sprich in Italien – durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist.

Auch im Ausland geleistete fachliche Arbeit kann als fachliche Qualifikation anerkannt werden.
Weitere Informationen dazu bieten
Autonomen Provinz Bozen (Abteilung Handwerk, Industrie und Handel)
Ministerium für die Unternehmen
Made in Italy (Ministero delle Imprese e del Made in Italy)

Kalender
Feiertage
Welche Feiertage gibt es in Italien?

Die gesetzlichen Feiertage in Italien sind hauptsächlich katholische Feiertage. Zusätzlich gibt es einige nationale, sogenannte „Staatsfeiertage“, wie den Tag der Befreiung (25. April), den Tag der Arbeit (1. Mai), den Tag der Republik (2. Juni). An den Feiertagen bleiben Büros und Geschäfte in der Regel geschlossen.

Übersicht über die Feiertage in Italien:

  • 01.01. Neujahr
  • 06.01. Heilige Drei Könige
  • Ostermontag
  • 25.04. Tag der Befreiung
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • Pfingstmontag (gilt nur in der Provinz Bozen)
  • 02.06. Tag der Republik
  • 15.08. Maria Himmelfahrt
  • 01.11. Allerheiligen
  • 08.12. Maria Empfängnis
  • 25.12. Weihnachten
  • 26.12. Stephanstag
Glühbirne mit keimender Pflanze
Selbstständige Arbeit
Wie gelingt der Schritt in die Selbstständigkeit?

Wer in Südtirol ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen möchte, sollte vorab klären, ob es für die Ausübung der geplanten Tätigkeit bestimmte berufliche Voraussetzungen braucht.

Bürger/innen aus EU-Mitgliedstaaten können in Italien einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie sind in Bezug auf die Gründung eines Unternehmens italienischen Staatsbürger/innen gleichgestellt.

Nicht-EU-Bürger/innen, die ein Arbeitsvisum für selbstständige Arbeit haben, sowie eine Erklärung (nulla osta) zur Bestätigung der finanziellen Möglichkeiten, können in Italien ein Unternehmen gründen.

Über die Möglichkeiten und Schritte einer Unternehmensgründung informiert der Service Unternehmensgründung der Handelskammer Bozen.

Weitere Informationen unter:
Handelskammer Bozen, Service für Unternehmensgründung

Arbeitssuche - Jobsportal
Arbeitssuche
Sind Sie noch auf der Suche nach einem passenden Job in Südtirol?

Einen raschen Überblick über offene Stellen bietet die eJobBörse der Autonomen Provinz Bozen.
Weitere Jobangebote finden Sie unter Südtirolerjobs.it.

Daneben informieren verschiedene Personalvermittlungsagenturen über offene Stellen und vermitteln Arbeitssuchende, so etwa:

Einen Einblick in die Südtiroler Berufswelt bietet die Online-Plattform Youkando.it