Der “Bonus Donne 2025″ ist ein finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Frauen mit Benachteiligungen einzustellen. Ziel ist es, die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die weibliche Arbeitstätigkeit in Italien zu fördern.
Der „Bonus donne“ wurde mit dem Gesetz Nr. 95 von 2024, n. 95, (sog. “decreto Coesione”) eingeführt und befreit Arbeitgeber, welche benachteiligte Arbeitnehmerinnen mit unbefristetem Vertrag einstellen, von den Sozialversicherungsabgaben. Er gilt bei einem Vertragsbeginn bis zum 31. Dezember 2025 für maximal 24 Monate.
Die Befreiung gilt für Frauen jeden Alters, die zum Zeitpunkt der Einstellung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Umfang der Befreiung beträgt 100 % der gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber zu zahlen sind, bis zu einer Höchstgrenze von 650 Euro pro Arbeitnehmerin. Ausgenommen sind Prämien und Beiträge an die INAIL.
Diese Beitragsbefreiungen stehen allen privaten Arbeitgebern zu, einschließlich der Arbeitgeber im Agrarsektor.
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben des INPS: circolare INPS 12 maggio 2025, n. 91